Prüfstrecke
Als einer der wenigen Betriebe sind wir befugt, die gesetzliche, wiederkehrende technische Überprüfung von Fahrzeugen jeglicher Art durchzuführen. Das erfordert beste technische Ausstattung (Prüfstände, Prüfmittel) und Prüfspezialisten, die immer auf dem letzten technischen und gesetzlichen Stand sind.
Fahrzeugüberprüfungen im Überblick:
- Begutachtung nach §57a Abs. 4KFG 1967 ihrer Fahrzeuge:
PKW, LKW, Busse, Traktoren, Baumaschinen, alle Arten von Anhänger
und sonstige Fahrzeuge die einer §57a Überprüfung unterliegen
Tankwagen und Spezialfahrzeuge - Tachoüberprüfung Analog & Digital §24 und Geschwindigkeitsbegrenzer §24a
- Kräne, Hebezeuge lt. Arbeitsmittelverordnung §8
- ADR: In Zusammenarbeit mit einem Zivilingenieur führen wir auch ADR Gutachten und stellen B3 Zulassungen aus.
- Überprüfung IBC-Behälter
- Durchführung der Druck- und Dichtheitsprüfungen
Vorteile der §57a-Überprüfung in unserem Haus:
- Objektive Diagnose
- Niedrige Kosten
- Eventuelle Beanstandungen können sofort behoben werden
- Persönliche Beratung
- Sicherstellung der Verkehrs- und Betriebssicherheit
Die Pickerl-Überprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben und dient zur Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie Umweltverträglichkeit des Fahrzeuges.